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§1 Allgemeine Regelungen
Für den Vertragsabschluss gelten die allgemeinen Regelungen des BGB. Der Vertrag muss schriftlich geschlossen werden.
§ 2 Vertragsannahme
Übersendet der Gastgeber eine Reservierung an den Gast, kommt der Vertrag mit fristgerechter Annahme der Reservierung (per Post oder Email) durch den Gast zustande. Sobald der Gast die Reservierung bestätigt hat, ist die Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtentgeltes fällig und auf das angegebene Konto des Gastgebers zu überweisen.
Der Vertrag ist auch ohne Anzahlung, wenn nicht gefordert, nach dem Erhalt der Bestätigung rechtskräftig.
§ 3 Zahlung
Das vollständige Gesamtentgelt für die Ferienwohnung hat der Gast in jedem Fall am Anreisetag zu begleichen. Kommt der Vertragsabschluss erst in kürzerer Frist vor Beginn der Überlassung der Ferienwohnung zu Stande so ist das Gesamtentgelt sofort zur Zahlung fällig.
§ 4 Kurtaxe
Wir, die Gastgeber, weisen Sie darauf hin, dass in dem vereinbarten Entgelt nicht die ortsübliche Kurtaxe enthalten ist. Diese ist bei beim Vermieter zu entrichten.
§ 5 Stornierung
Sollten Sie ihren Urlaub stornieren müssen, gelten folgende Konditionen:
Ihre geleistete Anzahlung können Sie kostenlos auf einen anderen Termin umbuchen. Es erfolgt jedoch keine Rückerstattung.
Bis zu 30 Tage vor Reiseantritt kann der Gast ohne weitere zusätzliche Kosten stornieren.
Sollten Sie keine Anzahlung geleistet haben und vor der 30 Tage Frist stornieren müssen, so ist eine Zahlung von bis zu 30% des Gesamtpreises zu entrichten.
Nimmt der Gast die gemietete Ferienwohnung innerhalb der 30 Tage nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Gesamtentgeltes verpflichtet. Der Gastgeber hat sich dabei allerdings ersparte Aufwendungen in Höhe von 20 % anrechnen zu lassen. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte die Ferienwohnung anderweitig verbucht werden, stellt der Gastgeber dem Gast bis zu 50 % Abwicklungsgebühr in Rechnung.
Zu Ihrer Buchung empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder anderes unvorhergesehene Vorkommnisse. Mit der Stornoversicherung können Sie sich gegen diese Risiken absichern.
§ 6 Schäden
Etwaige Mängel an der Mietsache hat der Gast sofort dem Gastgeber anzuzeigen. Schäden, die durch eine verspätete Anzeige entstehen, hat der Gast zu tragen.
§ 7 Haftung
Schäden an Gegenständen bzw. an der Ferienwohnung, die der Gast verursacht hat, sind von diesem zu ersetzen. Die dadurch anfallenden Handwerkerkosten sind ebenso vom Gast zu tragen. Bei Bruch und Verlust werden die aktuellen Widerbeschaffungspreise zu Grunde gelegt.
Keine Angst: Nicht jedes Glas oder jeden zerbrochenen Teller stellen wir Ihnen sofort in Rechnung. Denn wir wissen: Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch im Eifer des Gefechts mal etwas zu Bruch gehen. Wir bitten Sie, uns kleine Missgeschicke zeitnah mitzuteilen. So haben wir die Möglichkeit, schnell für Ersatz zu sorgen.
Des weiteren ist der Gast zum wirtschaftlichem Umgang mit den inklusiven Nebenkosten verpflichtet.(Heizkosten, Energie, Wasser)
§ 8 Schlüssel
Bei Verlust der Schlüssel werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Gast hat für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen.
§ 9 Internet
Der Mieter übernimmt die Verantwortung und Haftung für die Nutzung eines bereitgestellten- und Internetanschlusses während der Dauer des Mietverhältnisses. Internetzugang dürfen nur in der Form verwendet werden, dass keine Forderungen Dritter an den Anschlussinhaber entstehen und keine Gesetze verletzt werden. Der Mieter stimmt zu, dass bei Zuwiderhandlungen der Vermieter berechtigt ist, die Kontaktdaten des Mieters an den Anspruchsteller weiterzuleiten. Der bereitgestellte WLAN-Schlüssel ist vertraulich zu behandeln.
§ 10 Anreise/Abreise
Die Wohnung steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung. Bei der Anreise setzen Sie sich bitte rechtzeitig telefonisch mit uns in Verbindung. Bei Auszug wird die Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter oder dessen Bevollmächtigten übergeben. Die Abreise muss bis 09:30 Uhr erfolgen.
§ 11 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Greifswald.
§ 12 Klausel
Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt.